MA 21 A - Stadtteilplanung und Flächenwidmung Innen-Südwest

Die MA 21 A sichert durch nachhaltige, städtebauliche Planungsqualität die Ziele innovativer Stadtentwicklung. Flächenwidmungs- und Bebauungspläne schaffen die rechtlichen Voraussetzungen für Stadtentwicklung.

Die MA 21 A ist zuständig für die Bezirke 1, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19 und 23.

Bei Fragen zum Flächenwidmungs- und Bebauungsplan, zu (aktuellen) Widmungsänderungen, zu Bauansuchen oder zur Wiener Bauordnung kontaktieren Sie bitte die Servicestelle Stadtentwicklung.
Telefon: +43 1 4000-8840

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